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Das Intervenieren und Einflüstern der Lobbyisten hat wieder einmal geholfen. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP beschloss am Sonntag ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Dahinter verbirgt sich die Zementierung der Kräfteverhältnisse im Internet. Hier die großen Verlage, die zum Teil der digitalen Wirklichkeit hilflos gegenüberstehen. Auf der anderen Seite Blogger, Netzaktivisten und Portale.

Die Bundesregierung will, dass

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.“

Diese Entscheidung der schwarz-gelben-Koalition zeigt erneut, welche Macht Unternehmen und Lobbyisten auf die Gesetzgebung in diesem Land besitzen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Gesetzentwurf unverändert den Bundestag passiert. Sollte dieses Leistungsschutzrecht im Sinne der Verlage beschlossen werden, sind die Auswirkungen auf die Pressefreiheit nicht absehbar.

Fest steht, der Online-Journalismus wird in seinen Grundfesten erschüttert. „Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes sollen den Verlagen also Geld dafür geben, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden“, meint  Stefan Niggemeier in seinem Blog.

Als „schwarzen Tag für das Urheberrecht“ bezeichnet Philipp Otto von irights.info die Entscheidung der Bundesregierung. Die Entscheidung sei rückwärtsgewandt, brandgefährlich und zeige auf beeindruckende Weise die Macht der Presseverlage über die Vernunft und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition.